Wir arbeiten im Ehrenamt!
Aufgrund der leider zahlreichen „no-show“ Buchungen verlangen wir künftig eine direkte Anzahlung bei Buchungen.
Teilnahme- und Veranstaltungsbedingungen
1. Bezahlung
-
Bei einem Teilnahmebeitrag bis 200,00 EUR ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
-
Bei einem Teilnahmebeitrag über 200,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 60 % des Gesamtbetrags sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
-
Erfolgt die Buchung innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort fällig.
2. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung.
3. Leistungsänderungen
-
Die Ausschreibung beschreibt den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Änderungen einzelner Leistungen (z. B. Streckenführung oder Programmpunkte) bleiben vorbehalten, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
-
Anpassungen können insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich sein:
-
Witterungs- oder Naturbedingungen
-
behördliche Anordnungen
-
Sicherheitsaspekte
-
Leistungsfähigkeit der Gruppe
-
-
Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei akuter Gefährdung (z. B. Gewitter) kann die Veranstaltung abgebrochen oder angepasst werden.
-
Bei nicht erheblichen Leistungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, ein angemessenes Ersatz- oder Alternativprogramm anzubieten. Gesetzliche Ansprüche bei erheblichen Leistungsänderungen bleiben unberührt.
4. Preisänderungen
Teilnahmebeiträge sind Festpreise. Eine Anpassung nach Vertragsabschluss erfolgt nur in Ausnahmefällen bei nachweislich unvorsehbaren gesetzlichen oder behördlichen Abgaben. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5. Haftung
-
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
-
Der Verein haftet:
-
uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
-
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften,
-
bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
-
Eine pauschale Haftungsfreistellung ist rechtlich unzulässig und wurde daher entfernt.
-
Keine Haftung besteht für:
-
Schäden durch Dritte oder andere Teilnehmer
-
Schäden aufgrund der Nichtbeachtung von Weisungen
-
Verlust oder Beschädigung privater Ausrüstung, soweit keine Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt
-
-
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
-
geeignete Ausrüstung
-
verkehrssicheres Fahrrad
-
körperliche Eignung
-
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
-
Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist verpflichtend.
Der Abschluss einer privaten Unfall-, Haftpflicht- und ggf. Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6. Gewährleistung
Entspricht die Veranstaltung nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.
Mängel sind unverzüglich gegenüber der Veranstaltungsleitung anzuzeigen.
Bei erheblicher Beeinträchtigung kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz bestehen nur, wenn der Mangel angezeigt wurde und keine Abhilfe erfolgt ist.
7. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich.
Der Verein kann eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangen:
-
bis 61 Tage vor Beginn: 15 %
-
60–30 Tage: 20 %
-
29–22 Tage: 30 %
-
21–15 Tage: 40 %
-
14–7 Tage: 60 %
-
6–1 Tag: 90 %
-
am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 %
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann, wer:
-
die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt
-
gesundheitlich geeignet ist
-
den Teilnahmebeitrag entrichtet hat
Der Veranstalter kann Teilnehmer ausschließen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen oder andere gefährden.
In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Verein kann vom Vertrag zurücktreten:
-
Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl
-
20 Tage vorher bei Reisen über 6 Tage
-
7 Tage vorher bei 2–6 Tagen
-
48 Stunden vorher bei unter 2 Tagen
-
-
Wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich stört oder Sicherheitsvorschriften missachtet.
-
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen.
Im Fall von Punkt 1 wird der Teilnahmebeitrag vollständig erstattet.
10. Umbuchung / Ersatzteilnehmer
-
Umbuchungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit. Es werden mindestens 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr erhoben.
-
Ein Ersatzteilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Beide haften gesamtschuldnerisch.
11. Widerrufsrecht
Für Veranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Für Warenbestellungen (z. B. Trikots) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
12. Schlussbestimmungen
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
-
Es gilt deutsches Recht.
